Hallo!
Also, ich abe vor ca einem jahr bei ebay einen mp3 player ersteigert. er war neu und mit 2 jahren garantie. So, jetzt geht er nicht mehr an, und die firma will mir keine gewährleistung bieten. Hier mal meine email und die antwort:
Hallo!
Ich habe vor ca einem Jahr am 17.09.2004 einen MP3 Player unter dem Namen Ralfdab1, Kunden NR: 8034843, bei ihnen ersteigert. Nun seid ca einer Woche funktioniert das Gerät nicht mehr. Wenn man es anmachen will, dann kommt die Grafik und bleibt dabei hängen. Musik kann man nicht mehr hören. Jetzt wollte ich mal fragen wie es mit der Garantie aussieht. Kann ich meinen MP3 Player bei ihnen einschicken? Ich würde mich um eine Antwort von ihnen freuen!
Mit freundlichen Grüßen
Daniel Krings
und die antwort:
Hallo!
Das von Ihnen erworbene Produkt wurde mit 24 Monaten Gewährleistung angeboten. Dies bedeutet, dass die Fehlerfreiheit bei Auslieferung (Gefahrübergang) zugesichert wird. In den ersten 6 Monaten nach Gefahrübergang geht das Gewährleistungsrecht zu Gunsten des Verbrauchers grundsätzlich davon aus, dass der Defekt bereits bei Lieferung bestand - auch wenn dies nicht so ist. Der Verkäufer müsste den Nachweis über das Gegenteil führen.
Ab dem 7. Monat kann eine Reparatur bzw. Nachbesserung nur beansprucht werden, wenn der Defekt tatsächlich schon bei Lieferung vorhanden war. Der Nachweis obliegt nun dem Verbraucher.
Dies ist offensichtlich nicht der Fall. Der Wir bitten daher um Verständnis, dass wir den vorliegenden Defekt nicht als Gewährleistungsfall anerkennen können.
Mit freundlichen Grüßen
mr!trade
so, jetz weis ich nicht, was uich machen soll. Mein Vater hat gesagt, das der Verkäufer gewähr leisten muss! Aber jetzt weis ich nicht wie ich handeln soll! Kann mir vielleicht einer helfen?
Also, ich abe vor ca einem jahr bei ebay einen mp3 player ersteigert. er war neu und mit 2 jahren garantie. So, jetzt geht er nicht mehr an, und die firma will mir keine gewährleistung bieten. Hier mal meine email und die antwort:
Hallo!
Ich habe vor ca einem Jahr am 17.09.2004 einen MP3 Player unter dem Namen Ralfdab1, Kunden NR: 8034843, bei ihnen ersteigert. Nun seid ca einer Woche funktioniert das Gerät nicht mehr. Wenn man es anmachen will, dann kommt die Grafik und bleibt dabei hängen. Musik kann man nicht mehr hören. Jetzt wollte ich mal fragen wie es mit der Garantie aussieht. Kann ich meinen MP3 Player bei ihnen einschicken? Ich würde mich um eine Antwort von ihnen freuen!
Mit freundlichen Grüßen
Daniel Krings
und die antwort:
Hallo!
Das von Ihnen erworbene Produkt wurde mit 24 Monaten Gewährleistung angeboten. Dies bedeutet, dass die Fehlerfreiheit bei Auslieferung (Gefahrübergang) zugesichert wird. In den ersten 6 Monaten nach Gefahrübergang geht das Gewährleistungsrecht zu Gunsten des Verbrauchers grundsätzlich davon aus, dass der Defekt bereits bei Lieferung bestand - auch wenn dies nicht so ist. Der Verkäufer müsste den Nachweis über das Gegenteil führen.
Ab dem 7. Monat kann eine Reparatur bzw. Nachbesserung nur beansprucht werden, wenn der Defekt tatsächlich schon bei Lieferung vorhanden war. Der Nachweis obliegt nun dem Verbraucher.
Dies ist offensichtlich nicht der Fall. Der Wir bitten daher um Verständnis, dass wir den vorliegenden Defekt nicht als Gewährleistungsfall anerkennen können.
Mit freundlichen Grüßen
mr!trade
so, jetz weis ich nicht, was uich machen soll. Mein Vater hat gesagt, das der Verkäufer gewähr leisten muss! Aber jetzt weis ich nicht wie ich handeln soll! Kann mir vielleicht einer helfen?
