Führerschein-Frage

      Führerschein-Frage

      jo moin,
      also hab da ein kleines problem, hab am montag theoretische prüfung für klasse b (auto)
      hab jetz eben angefangen zu lernen.....
      aber krieg so sachen mit sicherheitsabstand, zulässige anhängelast im bezug aufs zulässige gesamtgewicht und die sachen mit fahrzeugschein, fahrzeugbrief und so irgendwie net mehr so ganz auf die reihe, kann mir ma einer der die noch kennt diese formeln nennen die et da alle gab. achja und die formel für bremsweg.......
      oder wenn einer ne seite kennt wo die alle draufstehn wär auch cool. danke.
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      danke schonmal.
      aber finde auf der adac seite leider auch nix vernünftiges ...

      hab jetz schonmal wieder die faustformel für die reaktionszeit: Geschwindigkeit : 10 x 3

      jo mit sicherheitsabstand das war irgendwie sowas mit halber tacho.
      hoffe jemand von euch kennt noch ein paar von den faustformeln, freu mich über jede einzelne :D
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      oh man, ob ich noch was davon zusammen bekomm...hmm mal überlegen:
      bremsweg: (geschwindigkeit/10 * geschwindigkeit/10)/2 INFO: also ich glaub nicht das das so in den büchern steht, denn normalerweise nur das was in der klammer steht, aber ich hatte im letzt an nem fahrsicherheitstraining teilgenommen und da hat der bulle auch sowas abgefragt un mir gesacht das es neuerdings nochmal am ende durch 2 genommen werden muss, da die meisten autos ja mittlerweile alle abs haben un verbesserte bremsen usw...

      reaktionsweg: geschwindigkeit/10 * 3

      dann mit den ganzen sachen mit zulässiger gesamtlast hatte ich auch so meine probs, aber wenn du dir das 15x durchliest dann kannste das auswendig, so hab ich das gemacht, weil das is voll assi....aber mittlerweile kann ich das auch nemmer. das einzige was ich weiss, dass man mit führerscheinklasse b nicht mehr als 3,5t gesamtgewischt fahren darf....

      so mehr weiss ich aber auch nicht mehr.
      mfg
      -Frank-

      E-Mail: Frank@m-m-o.net
      so weiss wieder was neues:

      klasse b ausreichend bei anhängern mit einer zulässigen gesamtmasse von nicht mehr als 750kg oder mit einer z.g. bis zur höhe der leermassedes zugfahrzeugs, sofern die z.g. der kombination 3,5 t nicht übersteigt.


      naja, wird schon schief gehen


      EDIT: @ tatonga, da die seite die du hingeschrieben hast is richtig gut zum üben, danke! :]
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