Hallo..
Das Regel(mach)werk kenne ich soweit aber wieviel von Originalgehäuse und Zylinder müssen eigentlich noch übrig bleiben
um Regelkonform zu sein? Kann man z.B ein Kurbelgehäuse vom Getriebe abtrennen und durch Eigenkonstruktionen Ersetzen
oder würde es reichen die oberste Kühlrippe mit Herstellerkennzeichnung zu nutzen und was eigenes drunter zu Bauen?
Zählen Registervergaserkonstruktionen als einzelner Vergaser? Aufladung nur mechanischer Art verboten? Zählt eine Einspritzanlage als unerlaube Gasinjektion wenn eine Hochdruckeinspritzung in den Brennraum erfolgt?
Sind jetzt nur Beispiele weil ich mir da unschlüssig bin.
Das Regel(mach)werk kenne ich soweit aber wieviel von Originalgehäuse und Zylinder müssen eigentlich noch übrig bleiben
um Regelkonform zu sein? Kann man z.B ein Kurbelgehäuse vom Getriebe abtrennen und durch Eigenkonstruktionen Ersetzen
oder würde es reichen die oberste Kühlrippe mit Herstellerkennzeichnung zu nutzen und was eigenes drunter zu Bauen?
Zählen Registervergaserkonstruktionen als einzelner Vergaser? Aufladung nur mechanischer Art verboten? Zählt eine Einspritzanlage als unerlaube Gasinjektion wenn eine Hochdruckeinspritzung in den Brennraum erfolgt?
Sind jetzt nur Beispiele weil ich mir da unschlüssig bin.