rechtliches problem

      rechtliches problem

      also ich habe mir vor 2-3 wochen einen pc im i-net bestellt.
      na ja habe aber einen anderen beckommen (der um einiges teurer war)

      und jetzt letzten freitag schreibt mich die firma an das sie den pc wider haben will.
      bis jetzt haben sie mir nur eine e-mail geschickt.
      dan habe ich da angerufen aber i-wie konten die mir auch nicht weiter helfen.

      die sache ist das ich da recht teure programme drauf laufen habe und ich den pc für die arbeit/schule brauche.

      darf die firma ihre ware überhauüt zurück fordern?
      weil ist ja nicht mein fehler sondern einer von denen? oder hätte ich meine ware überprüfen müssen???


      mfg joshy

      sorry habe von so was kp
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      Hallo!

      Oh je, schwierige Sache ist das. Also eigentlich ist die Firma jetzt erstmal der gearschte weil es dir als Laie nicht zuzumuten ist im Rechner nachzusehen ob der auch wirklich das beinhaltet was du bestellt hast. Woher weiß die Firma das der Rechner den du hast der falsche ist?

      Finde das schon dreist wenn die Firma dir eine e-Mail schickt, richtig die Trommel rührt, du dann anrufst und dir keiner weiterhelfen kann.

      Ich würde morgen nochmal anrufen, nachfragen und mir einen Ansprechpartner mit Namen und Durchwahl geben lassen auf den du dich berufen kannst.

      Wenn die dann immer noch nichts wissen oder nicht weiterhelfen können bzw. wollen wäre das für mich der Moment indem die Ohren auf Durchzug schalten.

      Wo haste den Rechner bestellt?
      Mfg Kreidlerheizer

      Kreidlerheizers Corner jetzt Neu Abholshop für Simson Ersatzteile. Preiswert, persönlich, gut :D

      Im Zweifelsfall- Vollgas!!- Wenn`s dich dann zerlegt, sieht es wenigstens spektakulär aus.
      soo habe den rechner bei hardwareversand bestellt eigendlich ne super seite.

      ich hatte den rechner halt selber zusammen gestellt und den soll jemand anders beckommen, und jor alles komisch.

      die sache ist aber auch das bei den rechner meine rechnung/lieferschein bei war also von den rechner den ich bestellt hatte.

      bin ich den eigendlich verpflichtet mich auf eine e-mail hin zu melden?
      ist das mit der e-mail rechtends?
      muhahaha!

      stell dich einfach richtig doof, halt ne laie...

      du hast ja den lieferschein von dem eigentlich bestellten pc gekriegt, und nimmst an, es sei auch dieser, da du ja keine ahnung hast...

      wenn sie sagen, du sollst ihn zurückschicken, blöd stellen, auf dem zettel steht, dass es dein bestellter ist, und du ihn nicht zurückschicken kannst, da du ihn brauchst für die o.g. sachen...
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      Ich würde auch einfach die E-Mails Ignorieren.Bei einem Anruf sagen,dass du den jetzt shcon länger hast und dich mit Computern nicht auskennst.Auf dem Lieferschein stünde es sei der PC den dein Bruder die zusammengestellt hat,denn der kennt sich mit PC's bestens aus ,wohnt aber nicht zuhause.

      Du würdest dich nicht auskennen und hättest unwarscheinlich viele wichtige Dateien von der arbeit dadrauf.Die sollen dann doch bitte einen vorbeischicken,der die daten sichert,dann können die den umtauschen.
      Ich vermute,da es ja ein Internetversandhaus ist,dass die kaum jemanden rausschicken werden,da das zu teuer werden würde.

      So würde ich es machen.Nunja und wenn sie einen rausschicken,hast du halt den PC ,den du bestellt hast und hattest 3Wochen n superPC ;)

      Ich vermute,die dürfen dir die Nase die sie eventuell rausschicken nicht in rechnung stellen,da es ihr dummer fehler war.Du bist unwissend.

      Aber erstmal auf einen Anruf warten.

      Dein Bruder hat den zusammengestellt,oder dein Vater,Mutter wer auch immer.
      "Beim Beschleunigen müssen die Tränen der Ergriffenheit waagerecht zum Ohr hin abfließen" (Walter Röhrl)
      Tja, da kommen jetzt 2 Dinge zusammen:
      1. Du hast den Rechner bestellt - ja?
      2. Du hast ihn (hoffentlich) bezahlt- ja?
      3. du hast ihn mit Lieferschein und Rechnung bekommen- ja?

      Nun, da kann keiner mehr was zurückfordern- niemand.
      Das Geschäft ist rechtsgültig abgeschlossen- und Ende.
      Die Wiederrufsfrist gilt für dich als Käufer, nicht aber für den Verkäufer- so mein Wissensstand. Liefert dir der Händler eine wesentlich teurere Wahre zum gleichen Preis, so ist das sein Problem. Dafür sollte er eine Ausgangskontrolle haben- hat er nicht- tja, sein Pech.
      Ne Mail bekommen? In den Mülleimer und dann löschen...
      Vegetarier kommt ursprünglich aus dem indianischen Sprachgebrauch, und bedeutet "...zu blöd zum jagen oder fischen..."
      Hm, ich denke nicht das das so einfach ist. Wenn die ihren Fehler nachweisen können und genau wissen wo sein bestellter rechner verblieben ist und auch genau wissen das er nen falschen geliefert bekommen hat, dann wirds schwierig. Natürlich kann man sich dumm stellen und sagen es steht doch auf dem Lieferschein aber wenn die Firma das nachweisen kann, dann gehts vors Gericht, man muss die Hardware iwo vorführen, denn man hat ja nichts zu verlieren wenn man das Richtige bekommen hat, und dann is die Kacke am dampfen. Ich würde mir den richtigen Rechner schicken lassen, da du ja den anderen in gebrauch hast und wenn alle Daten kopiert sind schickste den falschen Rechner zurück.

      Is nich schlimm, is nur Franky :shook:

      naja foo...
      ich denke lude hat das ganz gut erklärt...

      der verkauf ist abgeschlossen und der verkäufer hat jetzt pech gehabt...
      würde das machen, was lude geschrieben hat.
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      Nene, das glaube ich nicht, ich bin selber mal Zeuge gewesen wo sich so ne Tuse an der Kasse verzählt hat, da ging es um eine Differenz von 500DM, Vertrag unterschrieben und Ware mitgenommen. 4 Wochen später Vorladung und Anhörung, die Tuse konnte durch ihre abendliche Abrechnung beweisen das wir die Einzigen waren die mit großen Scheinen bezahlt hatten obwohl ich ausgesagt habe das der richtige Betrag auf dem Ladentisch gelegen hatte. Jetzt kein echter Vergleich aber wenns hart auf hart kommt, kommt das vors Gericht und dann ist man beweispflichtig.
      Natürlich kann er es so versuchen und wenn hardwareversand keine rechtlichen Schritte einleitet kommt er damit auch durch.
      Muss Joshy entscheiden.

      Is nich schlimm, is nur Franky :shook:

      Lude-Zuhaelter:
      1:also ich habe einen rechner bestellt und einen anderen beckommen.
      2:ich habe den rechner per nachname bezahlt bei solchen beträgen bin ich immer schißer
      3:ich habe einen lieferschein für den selbst zusammen gestelten rechner beckommen.


      ach ja es geht um ca.600-700€


      der der meinen rechner beckommen hat hat den wohl zurück geschickt und ja jetzt habe ich halt den von den tüpen(nach dem was in der e-mail stand).

      josh
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      wie gesagt würd ich mich auch dumm stellen, wenn du sagst die müssen einen vorbeischicken um die daten zu sichern, dann wird das zu teuer für die, der pc verliert ja gebraucht auch einiges an wert.

      oder meint ihr das geht wenn man denen sagt "hab ich die treppen runter fallen lassen" oder so^^
      weil dann wollen die den wohl auch nicht mehr zurück :D
      Stahl kann jede Form annehmen, die man will, wenn man geschickt genug ist, und jede Form bis auf die, die man will, wenn einem das Geschick fehlt.
      Bist du denn auch mit den Komponenten zufrieden die dir geschickt wurden? Also wenn ich ein Sys bestelle möchte ich auch genau das haben was ich bestellt habe, ich habe mich natürlich dann auch voher damit auseinander gesetzt und geschaut ob die Komponenten zueinander passen.
      Wenn ich dann etwas anderes als bestellt bekomme, kommt der Mist postwendend zurück egal ob da nen besserer Prozi drin hängt oder nicht.

      Is nich schlimm, is nur Franky :shook:

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      Original von Redgi
      Nunja,wie ich ihn verstehe ist der jetzige Rechner um einiges besser.
      Wieso nicht ein altes telefon ordern und ein iphon bekommen.


      Lol, das ist ja wie Bananen mit kirschen zu vergleichen.

      Lass ihn sich doch einmal erst äussern.
      Wenn ich mir etwas bestelle und mir vorher Gedanken drüber macht habe wofür ich das Dingen dann brauche, dann möchte ich auch das haben was ich bestellt habe.
      Könnte ja auch sein das er ein noisi Sys bestellt hat und nu hat er nen Krachhammer da stehen.

      Is nich schlimm, is nur Franky :shook:

      naja, wenn du den rechner den du jetzt hast behalten willst, danne rstmal nicht melden.

      Ernstgemeint ist es doch meist eh erst wenn ein Einschreiben kommt!
      Wer 3 Bananen zum Preis von 5 kauft, erhält 2 umsonst!
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      Original von Felix
      naja, wenn du den rechner den du jetzt hast behalten willst, danne rstmal nicht melden.

      Ernstgemeint ist es doch meist eh erst wenn ein Einschreiben kommt!


      Viele Worte, du sagst es jetzt.

      Is nich schlimm, is nur Franky :shook:

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