Da soll sich der Verkäufer mal Rechtskundig machen: Wenn du bezahlt hast, ist er im Lieferverzug. Rein rechtlich gesehen habt ihr einen Vertrag, und der muß erfüllt werden- einmal durch Zahlung der Ersteigerungssumme, und dann durch Lieferung des Gegenstandes. Hast du bezahlt, und er ist nicht in der Lage das Teil zu liefern, hast du nicht nur Anspruch auf die überwiesene Summe, sondern auch auf den Differenzbetrag, wenn du ein gleichwertiges Ding teurer woanders kaufst. Ebay ist eben keine " Ich mach mal so wie mir gefällt"-Spaßveranstaltung, sonder ein Rechtsverbindlicher Raum mit allen Rechten und Pflichten! Vertragswesen nach deutschem Recht! Und da kann sich der Verkäufer NICHT durch Rückerstattung der Kaufsumme mal eben aus dem Vertrag stehlen! Er ist verpflichtet, dir den Gegenstand so wie beschrieben zu liefern- ggfs. auch mit besseren Eigenschaften! Tut er das nicht, macht er sich strafbar!
Vegetarier kommt ursprünglich aus dem indianischen Sprachgebrauch, und bedeutet "...zu blöd zum jagen oder fischen..."