Fehlende Papiere !?!

      Fehlende Papiere !?!

      moin


      ich hab mir jetzt zusätzlich zu meiner prima 4 ne zündapp zd 20 für 20 ¤ gekauft.:stolz:
      geiler preis dafür, dass die läuft und alles dabei is.
      mir fehlen allerdings nur die papiere dafür.

      wie kann ich mir die neu organisieren? :???:
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      Eine Zweitschrift der Betriebserlaubnis für Hercules-Fahrzeuge erhält man an folgender Adresse:

      Fa. SACHS, 90327 Nürnberg, Nopitschstr. 70.

      Voraussetzung ist aber eine bestätigte Unbedenklichkeitsbescheinigung.
      Ein Muster zum Ausdrucken findet man bei unseren Schraubertipps (hier klicken).
      Diese Bescheinigung legt man bei der Polizei vor und bittet höflich um Bestätigung,
      dass das Mofa nicht geklaut ist.
      Wenn der Polizist gut aufgelegt ist und Zeit hat, wird er die Überprüfung kostenlos vornehmen.
      Tut er es nicht, schließlich ist er dafür nicht verpflichtet, verweist er auf die zuständige Zulassungsstelle.
      Bei der Zulassungsstelle kann man ebenfalls den Vordruck einer Unbedenklichkeitsbescheinigung erhalten.
      Diese füllt man aus und bezahlt eine Gebühr von ca. 10 ¤. Und was macht die Zulassungsstelle für die 10 ¤ ?
      Sie lässt bei der Polizei überprüfen, ob das Mofa geklaut ist und das wars.
      Also lieber gleich zur Polizei. Am besten mal am Wochenende, da sind die Jungs nicht so im Stress und man hat
      bessere Chancen als unter der Woche Mittags um halb eins.
      Wenn die Unbedenklichkeitsbescheinigung in Nürnberg eingetroffen ist, erhält man per Nachnahme innerhalb
      1 Woche für ca. 30 ¤ seine Betriebserlaubnis.
      Für Fahrzeuge der Marken Zündapp, Kreidler, Kynast, Puch etc. gibt es noch die Möglichkeit, sich vom
      TÜV eine neue BE ausstellen zu lassen. Hierzu muß das Fahrzeug in Originalzustand vorgeführt werden.
      Zur Überprüfung der Einhaltung der in der BE festgehaltenen technischen Vorgaben empfiehlt es sich,
      zumindest eine Kopie der BE eines gleichen Fahrzeugtyps als Arbeitsgrundlage für den TÜV-Prüfer
      bereit zu halten. Ist dies nicht möglich, muß der Prüfer die orig. BE des Herstellers aus dem TÜV-Archiv
      heraus suchen, was die Angelegenheit deutlich verteuert.
      Letztendlich sei gesagt, daß eine BE, auch für ein altes Fahrzeug, nie von selbst ungültig wird, sofern
      Fahrzeug nicht unzulässig verändert wird.

      (c) hercules-mofa.de
      MfG - Alex- {MMO}




      (\_/)
      (O.o)
      (> <) This is Bunny. Copy Bunny into your signature to help him on his way to world domination
      @ alex, er braucht aber papiere für die zündapp!
      und da wird es komplizierter!

      zitat von zuendapp-net.de

      Ersatzpapiere / Wiederzulassung

      Eine zentrale Stelle für Deutschland, die Zweitschriften der Allgemeinen Betriebserlaubnis ausstellt, gibt es nicht mehr.

      Trotzdem kann man natürlich auf legalem Weg an seine Papiere gelangen.

      Der Ablauf ist für zulassungsfreie Fahrzeuge (Mofas, Mokicks, Kleinkrafträder, Leichtkrafträder) als auch für Motorräder, bei denen der Brief fehlt, praktisch gleich:

      1. Station: TÜV. Der TÜV-Ingenieur bestätigt mit einem Gutachten, daß das vorgeführte Fahrzeug der seinerzeit erteilten Allgemeinen Betriebserlaubnis entspricht. Das Fahrzeug muß verkehrssicher sein, und es muß technisch den in der Allgemeinen Betriebserlaubnis angegebenen Daten entsprechen (z.B. Zähnezahl des Ritzels, des Kettenrades, Größe der Bereifung, Typenschild, Motor-Typ). Der TÜV selbst hat Unterlagen über verschiedenste Fahrzeuge bzw. kann diese zentral abfragen. Dennoch ist es äußerst hilfreich, zum TÜV-Besuch eigene Unterlagen mitzubringen, vor allem: - Kopie einer Betriebserlaubnis / eines KFZ-Briefes des gleichen Fahrzeuges (krieg man oft von freundlichen IG-Kollegen). - ABEs od. Mustergutachten von nicht-originalen Anbauteilen, wie z.B. Vollverkleidungen, M-Lenker, etc. Ebenfalls nützlich kann sein: - Technisches Datenblatt (gibts z.B. auf der Literatur-CD-ROM). Damit läßt sich jungen Prüfern z.B. plausibel machen, daß die Anfangs der 70er Jahre umbenannten Reifengrößen alt: 21x2,75 und neu: 2 3/4-17 oder 2,75-17 genau die gleichen sind... - Fotos aus Original-Prospekten (gibts z.B. auch auf der Literatur-CD-ROM) wenns z.B. um orignale Anbauteile wie Verkleidungen geht... Das TÜV-Gutachten wird nach aufgewendeter Zeit berechnet, wer also eine Brief- oder ABE-Kopie mitbringt, erspart dem Prüfer Arbeit. Kostenpunkt: dennoch ca. DM 100,-. Für Fahrzeuge, die alle zwei Jahre vorgeführt werden, gibts im Rahmen des Gutachtens gleich die Bestätigung für 2 Jahre anbei. Im Zweifelsfall vorm TÜV-Besuch mal dort anrufen, einen Termin machen, und nachfragen, ob das Fahrzeug ein Kurzzeitkennzeichen braucht, oder ob es dem Prüfer reicht, wenn er mal kurz über den Hof fährt, um die Bremsen zu testen. Kurzzeitkennzeichen für 5 Tage (das war früher die "Rote Nummer" für Überführungsfahrten) gibts bei der Zulassungsstelle, wenn man eine entsprechende Doppelkarte der Versicherung dabei hat...oder man kennt eine Werkstatt, bei der man eine rote Nummer geliehen bekommt...

      2. Station: Zulassungsstelle. Da geht nun der Papierkrieg los. Wer mehrere Besuche vermeiden möchte und den telefonischen Aussagen nicht so ganz glaubt, wappnet sich für das schlimmste, und bringt folgende Unterlagen mit: - Kaufvertrag für das Fahrzeug (sofern kein alter Brief mit Abmeldebestätigung vorhanden). Der Kaufvertrag kann handschriftlich sein, er muß die Daten des Käufers, des Verkäufers und des Fahrzeugs beeinhalten, die Zulassungsstelle kopiert sich den manchmal! - Unbedenklichkeitsbescheinigung des Kraftfahrtbundesamtes in Flensburg. Die Bescheinigung besagt, daß das Fahrzeug nicht gestohlen wurde, oder besser: daß in Flensburg darüber keine Daten gespeichert sind. Es dauert schon ein, zwei Wochen, bis die Bestätigung per Nachnahme kommt, sie ist auch nur vier Wochen gültig, d.h. man muß die Aktion mit TÜV, Zulassungsstelle usw. zeitlich koordinieren! Kostenpunkt DM 20,- plus Porto. Alle weiteren Infos zur Unbedenklichkeitsbescheinigung finden sich auf der Homepage des Kraftfahrtbundesamtes: kba.de/ Dort unter Auskünfte / Auskunft ZFZR finden sich alle wichtigen Hinweise und ein Auftragsformular zum Download. - Personalausweis - Doppelkarte der Versicherung (wenn man gleich zulassen möchte). - Ggf. Unbedenklichkeitsbescheinigung des Zolls, wenn das Fahrzeug aus einem Nicht-EU-Land eingeführt wurde und man nun statt der polnischen oder schweizerischen Papiere einen deutschen Brief braucht. So gerüstet sollte eigentlich nichts mehr schiefgehen und man kommt auf legalem Weg an seine neuen Papiere. Eine Alternative zum Behörden-Marathon, der schnell mal DM 200,- verschlingen kann, ist bei Mofas, Mopeds und Mokicks ein günstiges Schlachtfahrzeug mit defektem Motor aber passenden Papieren


      Kreidler Flory MF 23
      5 Gang Direkt Geschalten
      6,25 er RS SuperBreitwand
      23er Bing Vergaser
      15 zu 36 ----> echte 100

      :muha:
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