Führerschein 1984 gemacht

      Führerschein 1984 gemacht

      Servus ihr Leut ! ! !

      An die Profis der Seite ! ! !

      Habe 1984 den Führerschein gemacht, in meinem Schein steht 3 er, 4 er, und 5 er ! ! !

      Nun meine frage: Bis wieviel ccm darf ich Zweiräder fahren ? ? ?

      PN. An mich, vielen Dank Floyd
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      Du darfst:
      50ccm 50KM/h fahren
      Bis 1980 wär die Geschwindigkeit unbegrenzt gewesen;)
      Du hast praktisch den L:
      Land- oder forstwirtschaftlich genutzte Zugmaschine, sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit max. 32. km/h
      M:
      Kleinkrafträder mit max. 50 ccm. und max. 45km/h Höchstgeschwindigkeit( früher, wie bei dir 50 km/h)

      C1:
      Kraftwagen < 3,5 t zG, aber < 7,5 t zG, Anhänger max.750 kg zG

      C1E:
      Kombination aus Fz C1 und Anhänger Kombination max. 12.000 kg zG, zG des Anhängers max. Leermasse des Zugfahrzeuges

      B :
      1.Kraftwagen bis 3,5 t zul.Gesamtmasse; Anhänger bis 750 zG; max.8 Sitzplätze außer Führersitz 2.auch Anhänger
      750 zG bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von max der Leermasse des ziehenden Fahrzeuges, jedoch zG der Kombination höchstens 3500 kg

      BE:
      Kombination der Fahrzeuge der Klasse B und einem Anhänger
      Hoff ich hab nix vergessn;)
      Wenn Gott gewolt hätte, dass Mofas nur 25 fahren, dann hätte er keine Tachos bis 60 gegeben :whistling:

      :thumbsup: Definition von Mofafahrer: Ersetzt fehlende Leistung durch Wahnsinn :thumbsup:

      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von „matzegt“ ()

      Hatte jetzt zwar keine Lust zu googeln (was dieses Thema wahrscheinlich sowieso hätte ersparen können), allerdings wage ich zu bezweifeln, dass 50ccm und 45km/h das Ende der Fahnenstange sind, sofern die Aussage wahr ist, dass die ehemalige Klasse 4 im Führerschein des Themenstarters mit inbegriffen ist, denn bei KKR ist immer die Rede von "ehemals Klasse 4", was bedeuten würde 50ccm und keine Geschwindigkeitsbegrenzung.
      Klasse 3 = B
      Klasse 4 = M Moped bis 45Kmh
      Klasse 5 = L Trecker etc

      @ Nater:
      Im Inet stand Klasse 1 = KKR etc
      "Beim Beschleunigen müssen die Tränen der Ergriffenheit waagerecht zum Ohr hin abfließen" (Walter Röhrl)
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      Wobei Klasse 4 50ccm und unbegrenzte Höchstgeschwindigkeit beudeutet- also damit können alte KKR mit 6,25Ps bewegt werden, die deutlich schneller als 80Kmh liefen und laufen!
      Vegetarier kommt ursprünglich aus dem indianischen Sprachgebrauch, und bedeutet "...zu blöd zum jagen oder fischen..."
      Die alte Klasse 4 wurde durch den 1b seinerzeit ersetzt.
      Anscheinend wurde ja der PKW Führerschein 1984 erworben und da der alte 4 eingetragen wurde müsste dieser
      ja vor der 1b Einführung gemacht worden sein und dann in den PKW Führerschein übernommen....wenn also der alte 4 mit 16 Jahren gemacht wurde dann wurde der PKW Lappen erst im Alter von 20 Jahre erworben....Führerscheinsperre gehabt?? Beim Rumfrisieren erwischt worden?? :rolleyes:
      Allerdings hätte die Klasse 5 für Moped/Mokick dann nicht drin stehen dürfen,da sowohl der 3 als auch der 4 diese Klasse ersetzt!
      Seinerzeit:

      Klasse 3 PKW bis 7,5t
      Klasse 4 KKR 50ccm/Unbegrenzt(wurde später durch den 1b ersetzt,80ccm/80Km/h..anfangs max 6000U/min)
      Klasse 5 Moped/Mokick 50ccm 40Km/h

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von „cx..“ ()

      Nicht ganz- die wurden seinerzeit noch als 4+5 extra eingetragen, der Führerschein hat aber auch nen Feld für 1b- somit das, was ich sage: 50ccm ohne KMH-Begrenzung!
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