Wieviel Modifikationen noch erlaubt? Liedolsheim

      zum Grossen Preis von Liedolsheim am 11. September 2010
      Teil A Technisches Reglement
      Teil B Organisation
      Teil C Nennung


      Teil A Technisches Reglement
      1. Das technische Reglement wird in 2 Klassen aufgeteilt. Klasse 1 Open
      2. Als Fahrzeug sind nur einspurige Fahrzeuge zulässig. Rollerfahrwerke sind nicht zulässig. Radgrössendurchmesser 17 Zoll. Hubraum Saugmotor-Zweitakter max. 50,0 ccm keine Aufladung erlaubt. ; Saugmotor-Viertakter max. 88,0 ccm ohne Aufladung, oder 50,0 ccm mit Aufladung. Gaseinspritzsysteme sind generell verboten. Schalldämpfer ist Pflicht: Max. 90 dB (Bahnlimit) (Messmethode nach DIN/ISO d.h. 7,5 m Abstand in 1,2 m Höhe).
      3. Die Viertaktmotoren gem. Nr.2, müssen mit einer Verkleidung und einem öldichten Kiel ausgestattet sein, der ein geeignetes Aufsaugmedium enthält, um die komplette Ölmenge des Motors aufzunehmen und zu speichern. Es muss sichergestellt sein, dass selbst bei einem Sturz kein Öl die Strecke verschmutzt. Die Motorentlüftung muss innerhalb dieser Verkleidung liegen. Alle ölführenden Teile wie z. B. Schläuche und Kühler müssen gegen Beschädigungen durch Sturz oder andere Ereignisse geschützt, bzw. geeignet verlegt werden.
      4. Als Kühlmittel darf ausschliesslich Wasser ohne Zusätze verwendet werden.
      5. Alle weiteren Positionen des technischen Regelements finden Anwendung. Ausser die Positionen 6,7,9,10,11 , wenn unter Position 2 nichts anderes vermerkt ist. Klasse 2 Pro Stock
      6. Als Fahrzeug muss das Grundmodell eines Fahrrades mit Hilfsmotor eingesetzt werden. Hubraum max. 50,0 ccm, max. 1 Vergaser zulässig. Aufladung und Einspritzanlagen sind nicht zulässig. Schalldämpfer ist Pflicht: max. 90 dB (Bahnlimit) (Messmethode nach DIN/ISO d.h. 7,5 m Abstand in 1,2 m Höhe).
      7. Motorblock und Zylinder müssen vom Hersteller als Mofa deklariert sein. Zu einem Mofa heruntergedrosselte Motoren von KKR, Mopeds, Rollern und Mokicks dürfen nicht verwendet werden.
      8. Bei jeder Veränderung muss auf die allgemeine Sicherheit geachtet werden. Sämtliche Teile dürfen überarbeitet werden.
      9. Der Originalmotorblock und der Originalzylinder (mit Original-Herstellerkennzeichnung für Deutschland) müssen vom Originalfahrzeug sein. Kombinationen von verschiedenen Herstellern sind nicht zulässig. Der Zylinder darf überarbeitet werden. Beim Ausbuchsen von Zylindern darf die Laufbuchse ein max. Mass von 6mm Wandstärke nicht überschreiten. Bei Beanstandungen des Technischen Kommissars (TK) liegt die Nachweispflicht beim Team z.B. durch Herstellernachweis oder Bescheinigung durch den Generalimporteur (kein TÜV oder DEKRA o.ä.)
      10. Die Art der Kühlung muss der des Originalmofamotors entsprechen.
      11. Anzahl der Getriebegänge wie original. Drehmomentwandler sind zulässig.
      12. Die Fahrwerkskonstruktion ist freigestellt. Ausnahme: max. 2 Räder, die hintereinander angeordnet sein müssen. Rollerfahrwerke sind nicht zulässig.
      13. Eine funktionsfähige Bremse für Vorder- und Hinterrad ist vorgeschrieben. Die Konstruktion ist freigestellt.
      14. Der Kraftstofftank muss aus Metall bestehen. Kunststofftanks sind zugelassen, soweit diese von einem Serienzweirad stammen und eine ABE, oder eine Bescheinigung über eine Druckprüfung mit mindestens 0,3 bar Überdruck lt. §45 StVZO sowie eine Splitterprüfung haben. Eigenbaukunststofftanks sind unzulässig.
      15. Eine funktionsfähige Beleuchtung nach hinten ist vorgeschrieben. Die Wirksamkeit wird bei Bedarf durch TK bzw. Rennleitung beurteilt. Blinkleuchten sind nicht zulässig.
      16. Bei jeglicher Beanstandung durch den TK liegt die Beweispflicht beim Team.
      17. Es ist nur tankstellenüblicher Kraftstoff zulässig. Kein Flugzeugbenzin. Referenztankstelle: bft-Tankstelle Liedolsheim.
      18. An jedem Fahrzeug müssen drei 20x20cm grosse Tafeln, jeweils eine nach vorne und hinten jeweils rechts und links als Start-Nr.-Träger angebracht werden. Bei Verkleidung kann die Start-Nr. dort aufgeklebt oder lackiert werden. Für die Klasse 1 ist ein schwarzer Hintergrund mit weissen Zahlen, für die Klasse 2 ein weisser Hintergrund mit schwarzen Zahlen vorgeschrieben. Die Anerkennung liegt beim Rennleiter.
      19. Motorgehäuse dürfen während des Rennens nicht gewechselt werden, Der Zylinder- tausch ist zulässig. Es dürfen jedoch nur Zylinder eingebaut werden, die vorher beim TK zur Abnahme vorgeführt und gekennzeichnet wurden.
      20. Das Arbeiten an den Fahrzeugen sowie das Betanken ist nur innerhalb der zugeteilten Box auf der Unterlage gem. Punkt 25 zulässig.
      21. Schnelltankanlagen sind nur ohne Überdrucksystem zulässig. Die Zulässigkeit von hydrostatischen Tankanlagen ist durch den TK zu prüfen. Das Betanken mit Eimern oder sonstigen offenen Gefässen ist verboten.
      22. Jedes Fahrzeug und jede hydrostatische Tankanlage muss sich einer technischen Abnahme vor dem Renntermin unterziehen. Pflichtabnahme siehe Zeitplan.
      23. Im gesamten Boxenbereich herrscht während der Trainingsläufe und während des Rennens absolutes Alkohol- und Rauchverbot.
      24. Jedes Team muss einen funktionsfähigen Feuerlöscher griffbereit in der Box haben. Dies gilt auch während der Trainingstermine.
      25. Kette und Kettensatz in technisch einwandfreiem Zustand. Neuer Kettensatz wird empfohlen.
      26. Ein Sicherungsblech zur Sicherung der Ölablassschraube gegen selbständiges Öffnen ist anzubringen.
      27. Eine flüssigkeitsundurchlässige Unterlage für jedes Fahrzeug ist vorgeschrieben.
      28. Mindestens eine Motorhalteschraube oder Bolzen muss hinter den Haltemuttern mit je einer Bohrung (?3 mm) versehen werden, die das Anbringen einer Verplombung durch den TK ermöglicht. Diese Schraube(n) und Bohrung(en) müssen von dem Team so ausgewählt werden, dass eine Demontage des Motorgehäuses aus dem Rahmen, ohne die Demontage dieser Schraube oder Bolzens, unmöglich ist. Der Nachweis hierfür liegt beim Team.
      29. Motor- und Getriebeentlüftung sowie Vergaserüberlauf müssen in einen geschlossenen, leicht zugänglichen Sammelbehälter aus öl- und kraftstoffresistentem Material mit einem Volumen von mind. 150ccm münden. Dem Niveau einer motorsportlichen Disziplin nicht angepasste Behälter (Getränkedosen, Shampooflaschen o.ä.) sind nicht gestattet. Das Ende des Entlüftungsschlauchs des Sammelbehälters muss mindestens 20 cm über dem Behälter befestigt sein.
      Teil B Organisation
      1. Das Mindestalter der Fahrer und Mechaniker beträgt 18 Jahre.
      2. Die Nenngebühr beträgt EUR 200,00 (siehe Ausschreibung).
      3. Das Training und das Rennen bestreiten Klasse1 und Klasse 2 gemeinsam. Die Wertung erfolgt getrennt in Klasse 1 und Klasse 2.
      4. Preisgestaltung: Je Klasse, Platz 1-3 Geldpreise, Klasse 1 von Platz 1-10 Pokale, Klasse 2 von Platz 1 ? 10 Pokale, 1 Pokal für den Gesamtsieger.
      5. Es ist keine Teilnahme ausser Konkurrenz möglich. Alle teilnehmenden Personen und Fahrzeuge müssen dem Reglement entsprechen.
      6. Zweirad-Lizenzfahrer sind nicht startberechtigt. Als Lizenzfahrer gelten Fahrer, die in den letzten 3 Jahren Inhaber einer offiziellen Fahrerjahreslizenz waren. C-Lizenzinhaber sind von dieser Regelung ausgenommen. Weitere Ausnahmen behält sich der Veranstalter vor.
      7. Das Rennen geht über 8 Stunden.
      8. Sieger ist derjenige, der nach Ablauf der 8h die meisten Runden gefahren und vom Rennleiter mit der schwarzweiss karierten Flagge nach dem Überqueren der Ziellinie abgewinkt worden ist.
      9. Der Transponder ist bis Rennende fest verbunden am Fahrzeug zu belassen oder beim technischen Kommissar abzugeben.
      10. Nach dem Abwinken ist es nicht gestattet, die nicht mehr einsatzbereiten Fahrzeuge über die Ziellinie zu schieben oder zu fahren. Die Wertung erfolgt nach der Anzahl der bis zum Ausfall zurückgelegten Runden.
      11. Vor dem Rennbeginn wird ein Warm Up gemäss dem Zeitplan durchgeführt.
      12. Gestartet wird mit einem Le Mans-Start.
      13. Fahrzeit pro Fahrer max. 1h am Stück, anschliessend mind. 30 Min Pause.
      14. Vor dem Rennen findet eine Fahrerbesprechung gem. Zeitplan statt. Bei dieser Besprechung müssen alle Fahrer und Mechaniker anwesend sein. Pflicht! Ohne Teilnahme kein Start zum Rennen möglich!
      15. Schutzkleidung für Training und Rennen ist Pflicht: Integralhelm ( ein Intergralhelm ist ein Strassenhelm, Moto- Crosshelme oder ähnliches sind nicht zulässig) mit Visier oder Schutzbrille , Lederkombi, Handschuhe, festes Schuhwerk; (Rückenprotektor empfohlen).
      16. Pro Team max. 3 Fahrer und 2 Mechaniker, min. 2 Fahrer und 1 Mechaniker; dabei muss der Mechaniker als Ersatzfahrer gemeldet werden.
      17. Das Fahrzeug gegen die Fahrtrichtung zu bewegen ist strikt untersagt. Ist das Fahrzeug nicht mehr fahrtüchtig, muss es bis zu einem definierten, von Streckenposten gesicherten Übergangspunkt bewegt werden. Der Streckenübergang muss von einem Strecken- posten gesichert werden. Ausnahmen aus sicherheitsrelevanten Gründen behält sich der Veranstalter vor.
      18. Die Motoren der drei Erstplatzierten je Klasse werden überprüft.
      19. Training ist nur zu den von der Rennleitung festgelegten Terminen auf der Motorsport- anlage Liedolsheim zulässig.
      20. Die Zu- und Ausfahrt zum Fahrerlager ist am Renntag von 9.30-19.00 Uhr gesperrt. Im Fahrerlager ist pro Team nur ein Fahrzeug zugelassen.
      21. Selbstproduzierter Müll muss bei den Trainingsterminen sowie beim Rennen von den Teams selbst entsorgt werden. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, eine Kaution bei der Registrierung der Teams zu verlangen.
      22. Während der Veranstaltung (Training und Rennen) dürfen sich nur Teammitglieder (mit Ausweis) im Boxenbereich aufhalten.
      23. Die Vermarktung bzw. Werbung (TV, Presse usw.) erfolgt ausschliesslich mit schriftlicher Genehmigung des Veranstalters.
      24. Die startberechtigten Teams stellen, bei Bedarf des Veranstalters, unentgeltlich eine Werbefläche von ca. 4 x 10 cm auf den Nummerntafeln zur Verfügung.
      25. Sportstrafen sind im Strafenkatalog definiert. Dieser wird mit der Registrierung am Renntag ausgegeben.
      26. Die Protestgebühr wird festgesetzt auf EUR 150,00.
      27. Flaggenzeichen gem. Beiblatt ?Flaggenzeichen?. Dieses wird mit der Nennungs- bestätigung zugesandt
      Teil C Nennung
      1. Startberechtigt zum Training und zum Rennen sind nur die Teams, die vom Veranstalter eine Nennungsbestätigung und eine zugeteilte Startnummer erhalten haben.
      2. Bei der Papierausgabe am Rennwochenende ist von allen eingetragenen Fahrern ein gültiger Personalausweis vorzulegen. Ohne diesen Nachweis ist keine Teilnahme an der Rennveranstaltung möglich.
      3. Mit der Nennung sind abzugeben: Kopie des Überweisungsbelegs in Höhe von EUR 200,00 (siehe Ausschreibung).
      4. Für die Vollständigkeit der Nennungsunterlagen ist der Teamleiter (Fahrer 1) verantwortlich. Die Bezahlung des Nenngeldes berechtigt nicht automatisch zur Teilnahme an der Veranstaltung.
      5. Die Abgabefrist für eine vollständige Nennung endet am 31. Mai 2010. Es werden nur vollständig ausgefüllte, unterschriebene und bezahlte Nennungen bearbeitet .
      6. Mit Abgabe der Nennungsunterlagen wird das Reglement vom Team anerkannt. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
      7. Die maximale Teilnehmerzahl im Rennen ist auf 62 Teams begrenzt. Ausnahmen behält sich der Veranstalter vor. Die Vergabe der Startplätze erfolgt nach Eingang der anerkannten Nennung.
      8. Sollten zum Zeitpunkt des Nennungsschluss nicht mindestens 50 Nennungen vorliegen, behält sich der Veranstalter vor, dass Rennen nicht durchzuführen. Die bereits bezahlten Nenngebühren, erhält jedes Team zurück.
      Da das Ganze für uns alle ein Spass sein soll, ist Fairness oberstes Gebot. Dies gilt sowohl auf der Rennstrecke als auch beim Tunen des Fahrzeuges. Wer jedoch meint, er müsse sich durch unerlaubte Manipulationen Vorteile verschaffen, hat den Sinn dieser Veranstaltung nicht erkannt.

      Quelle: mofa-gp.de